Mutti-Zettel

Nach dem neuen JuSchG (§ 5, Abs. 1-3) ist es Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt, sich auch nach 24:00 Uhr auf einer Tanzveranstaltung aufzuhalten, wenn Sie entweder: 

A) in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil/JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 3)

B) eines nachweislich Erziehungsbeauftragten (Vertrauensperson, Freunde, ... / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 4) unter Vorlage einer Vollmacht unsere Veranstaltungen besuchen. 

Jugendliche ab 16 Jahre ohne Aufsichtsperson erhalten nur bis 00:00 Uhr Einlass. Der Aufenthalt eines Jugendlichen ab 16 Jahren nach 00:00 Uhr wird in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten und unter Vorlage der Vollmacht (Mutti-Zettel) gewährt. 

Wir akzeptieren andere Vordrucke als unseren Mutti-Zettel nur, wenn die gleichen Daten erfasst werden. Der Zettel muss vor der Veranstaltung mit den Eltern vollständig ausgefüllt werden.


Max. 2 Personen pro erziehungsbeauftragte Person